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Hollenstein an der YbbsNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Freiwillige Maßnahmen: Es wird empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher (wie das großflächige Rasensprengen oder die intensive Autowäsche mit Trinkwasser) nach Möglichkeit zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hollenstein-ybbs.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Freiwillige Maßnahmen: Es wird empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher (wie das großflächige Rasensprengen oder die intensive Autowäsche mit Trinkwasser) nach Möglichkeit zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Freiwillige Maßnahmen: Es wird empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher (wie das großflächige Rasensprengen oder die intensive Autowäsche mit Trinkwasser) nach Möglichkeit zu verzichten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:38

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Hollenstein an der Ybbs liegt im September 2026 keine akute behördliche Wassersparverordnung mit Verboten vor, das Wassersparen gilt jedoch im gesamten Ybbstal weiterhin als „Gebot der Stunde“.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Hollenstein an der Ybbs liegt im September 2026 keine akute behördliche Wassersparverordnung mit Verboten vor, das Wassersparen gilt jedoch im gesamten Ybbstal weiterhin als „Gebot der Stunde“.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:21

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenhollenstein-ybbs.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:20Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)