Hollenstein an der YbbsNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Freiwillige Maßnahmen: Es wird empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher (wie das großflächige Rasensprengen oder die intensive Autowäsche mit Trinkwasser) nach Möglichkeit zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hollenstein-ybbs.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Freiwillige Maßnahmen: Es wird empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher (wie das großflächige Rasensprengen oder die intensive Autowäsche mit Trinkwasser) nach Möglichkeit zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Freiwillige Maßnahmen: Es wird empfohlen, auf nicht zwingend notwendige Großverbraucher (wie das großflächige Rasensprengen oder die intensive Autowäsche mit Trinkwasser) nach Möglichkeit zu verzichten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerunghollenstein-ybbs.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:20Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Hollenstein an der Ybbs liegt im September 2026 keine akute behördliche Wassersparverordnung mit Verboten vor, das Wassersparen gilt jedoch im gesamten Ybbstal weiterhin als „Gebot der Stunde“.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Hollenstein an der Ybbs liegt im September 2026 keine akute behördliche Wassersparverordnung mit Verboten vor, das Wassersparen gilt jedoch im gesamten Ybbstal weiterhin als „Gebot der Stunde“.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:21
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenhollenstein-ybbs.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:20Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)