HollabrunnNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. September 2026): „Hollabrunn gut versorgt – trotzdem Wasser bewusst nutzen: Während andere Gemeinden Wasserverbote erlassen, ist Hollabrunns Trinkwasserversorgung dank vorausschauender Investitionen und natürlicher Grundwasserreserven gesichert. Dennoch ist sparsamer Umgang sinnvoll.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Hollabrunn, 03. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 03. September 2026 – Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Empfehlung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Stadtgemeinde Hollabrunn informiert, dass die Trinkwasserversorgung dank vorausschauender Investitionen und natürlicher Grundwasserreserven gesichert ist und keine Wasserverbote erforderlich sind. Dennoch wird ein sparsamer und bewusster Umgang mit Wasser als sinnvoll empfohlen.
Wortlaut der Kundmachung
„Hollabrunn gut versorgt – trotzdem Wasser bewusst nutzen: Während andere Gemeinden Wasserverbote erlassen, ist Hollabrunns Trinkwasserversorgung dank vorausschauender Investitionen und natürlicher Grundwasserreserven gesichert. Dennoch ist sparsamer Umgang sinnvoll.“
- Gültigkeit
- seit 03. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Stadtgemeinde HollabrunnHollabrunn · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:26Übersichtsseite von www.hollabrunn.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 17:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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