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HohenemsVorarlberg

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Öffentliche Laufbrunnen vorübergehend abgestellt
  • Abstellung öffentlicher Laufbrunnen wegen Hitze und Trockenheit

Bitte freiwillig

  • Verzicht auf Reinigung von Außenflächen und private Autowäschen
  • Gartenbewässerung auf Minimum reduzieren
  • Aufruf zum Verzicht auf Poolbefüllungen
  • Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser
  • Appell zum bewussten Wassersparen in den kommenden Tagen

Erlaubt bleibt

  • Weiterhin in Betrieb bleiben: Brunnen hinter dem alten Rathaus bei der Eisdiele, Brunnen in der Innenstadt an der Kreuzung Jakob-Hannibal-Straße/Schweizer Straße, Nibelungenbrunnen, Brunnen Bahnhofstraße 11, Trinkbrunnen bei den Spielplätzen.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. August 2026): „Auf das Abspritzen von Terrassen, Einfahrten und Straßen sowie auf private Autowäschen soll verzichtet werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hohenems.at · hohenems.at · Geprüft 08.09.2026, 12:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 03. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verzicht auf Reinigung von Außenflächen und private Autowäschen – Empfehlung
    • Gartenbewässerung auf Minimum reduzieren – Empfehlung
    • Aufruf zum Verzicht auf Poolbefüllungen – Freiwilliger Appell
  2. 10. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Abstellung öffentlicher Laufbrunnen wegen Hitze und Trockenheit – Einschränkung
    • Appell zum bewussten Wassersparen in den kommenden Tagen – Freiwilliger Appell
  3. 15. August 2026 – Öffentliche Laufbrunnen vorübergehend abgestellt – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Verzicht auf Reinigung von Außenflächen und private Autowäschen

    Empfehlung

    Auf das Abspritzen von Terrassen, Einfahrten und Straßen sowie auf private Autowäschen soll verzichtet werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auf das Abspritzen von Terrassen, Einfahrten und Straßen sowie auf private Autowäschen soll verzichtet werden.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Gartenbewässerung auf Minimum reduzieren

    Empfehlung

    Das Gießen von Rasen- und Grünflächen sollte auf das absolute Minimum reduziert und ausschließlich in den kühlen Morgen- oder späten Abendstunden durchgeführt werden; vorzugsweise ist gesammeltes Regenwasser zu nutzen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Gießen von Rasen- und Grünflächen sollte auf das absolute Minimum reduziert und ausschließlich in den kühlen Morgen- oder späten Abendstunden durchgeführt werden. Vorzugsweise ist gesammeltes Regenwasser zu nutzen.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Aufruf zum Verzicht auf Poolbefüllungen

    Empfehlung

    Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, gänzlich auf das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Pools zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, gänzlich auf das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Pools zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Öffentliche Wasserversorgung

    Öffentliche Laufbrunnen vorübergehend abgestellt

    Einschränkung

    Seit Mitte August 2026 wurde ein Großteil der städtischen Laufbrunnen vorübergehend abgeschaltet. Nur wenige wichtige Ausnahmen (Brunnen hinter dem alten Rathaus, am Nibelungenplatz, Trinkbrunnen auf Spielplätzen) sind weiterhin in Betrieb.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Seit Mitte August 2026 wurde ein Großteil der städtischen Laufbrunnen vorübergehend abgeschaltet. Nur wenige wichtige Ausnahmen (wie der Brunnen hinter dem „alten Rathaus“, am Nibelungenplatz oder die Trinkbrunnen auf Spielplätzen) sind weiterhin in Betrieb.“

    Gültigkeit
    seit 15. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    15. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Stadt Hohenems ruft die Bevölkerung aufgrund von Hitze, Trockenheit, stark gestiegenem Verbrauch (bis zu 50 Prozent über dem Durchschnitt) und zurückgehenden Quellschüttungen dringend zum bewussten Umgang mit Trinkwasser auf.

    Wortlaut der Kundmachung

    „ist die Bevölkerung weiterhin dringend zum bewussten Umgang mit Trinkwasser aufgerufen“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Öffentliche Wasserversorgung

    Abstellung öffentlicher Laufbrunnen wegen Hitze und Trockenheit

    Einschränkung

    Die Stadt Hohenems stellt aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit sowie rückläufiger Quellen und überdurchschnittlichem Wasserverbrauch vorübergehend einen Großteil der öffentlichen Laufbrunnen ab. In Betrieb bleiben der Brunnen hinter dem alten Rathaus bei der Eisdiele, der Brunnen an der Kreuzung Jakob-Hannibal-Straße/Schweizer Straße, der Nibelungenbrunnen, der Brunnen in der Bahnhofstraße 11 sowie die Trinkbrunnen bei den Spielplätzen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Weiterhin in Betrieb bleiben: Brunnen hinter dem alten Rathaus bei der Eisdiele, Brunnen in der Innenstadt an der Kreuzung Jakob-Hannibal-Straße/Schweizer Straße, Nibelungenbrunnen, Brunnen Bahnhofstraße 11, Trinkbrunnen bei den Spielplätzen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die anhaltende Hitze und Trockenheit fordern uns alle. Die Trinkwasserversorgung in Hohenems ist weiterhin gesichert, gleichzeitig sind unsere eigenen Quellen rückläufig und der Wasserverbrauch liegt derzeit deutlich über dem saisonalen Durchschnitt. Deshalb werden heute ein Großteil der öffentlichen Laufbrunnen vorübergehend abgestellt. Damit leisten wir gemeinsam einen kleinen, aber wichtigen Beitrag, um sorgsam mit unserer wertvollen Ressource Wasser umzugehen.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Wasser ist kostbarhohenems.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:30Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum bewussten Wassersparen in den kommenden Tagen

    Empfehlung

    Im Zusammenhang mit der Abstellung der Laufbrunnen bittet die Stadt Hohenems alle, in den kommenden Tagen besonders bewusst mit Wasser umzugehen und dort zu sparen, wo es möglich ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte gehen wir in den kommenden Tagen besonders bewusst mit Wasser um und sparen dort, wo es möglich ist. Denn jeder eingesparte Liter zählt.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Wasser ist kostbarhohenems.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:30Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 00:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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