HohenemsVorarlberg
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Öffentliche Laufbrunnen vorübergehend abgestellt
- Abstellung öffentlicher Laufbrunnen wegen Hitze und Trockenheit
Bitte freiwillig
- Verzicht auf Reinigung von Außenflächen und private Autowäschen
- Gartenbewässerung auf Minimum reduzieren
- Aufruf zum Verzicht auf Poolbefüllungen
- Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser
- Appell zum bewussten Wassersparen in den kommenden Tagen
Erlaubt bleibt
- Weiterhin in Betrieb bleiben: Brunnen hinter dem alten Rathaus bei der Eisdiele, Brunnen in der Innenstadt an der Kreuzung Jakob-Hannibal-Straße/Schweizer Straße, Nibelungenbrunnen, Brunnen Bahnhofstraße 11, Trinkbrunnen bei den Spielplätzen.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. August 2026): „Auf das Abspritzen von Terrassen, Einfahrten und Straßen sowie auf private Autowäschen soll verzichtet werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hohenems.at · hohenems.at · Geprüft 08.09.2026, 12:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 03. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Verzicht auf Reinigung von Außenflächen und private Autowäschen – Empfehlung
- Gartenbewässerung auf Minimum reduzieren – Empfehlung
- Aufruf zum Verzicht auf Poolbefüllungen – Freiwilliger Appell
- 10. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Abstellung öffentlicher Laufbrunnen wegen Hitze und Trockenheit – Einschränkung
- Appell zum bewussten Wassersparen in den kommenden Tagen – Freiwilliger Appell
- 15. August 2026 – Öffentliche Laufbrunnen vorübergehend abgestellt – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Verzicht auf Reinigung von Außenflächen und private Autowäschen
Auf das Abspritzen von Terrassen, Einfahrten und Straßen sowie auf private Autowäschen soll verzichtet werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Auf das Abspritzen von Terrassen, Einfahrten und Straßen sowie auf private Autowäschen soll verzichtet werden.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Verzicht auf Reinigung von Außenflächen und private Autowäschenhohenems.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:31Direktlink zur Kundmachung
- Wasser ist ein wertvolles Guthohenems.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:31Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Gartenbewässerung auf Minimum reduzieren
Das Gießen von Rasen- und Grünflächen sollte auf das absolute Minimum reduziert und ausschließlich in den kühlen Morgen- oder späten Abendstunden durchgeführt werden; vorzugsweise ist gesammeltes Regenwasser zu nutzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Gießen von Rasen- und Grünflächen sollte auf das absolute Minimum reduziert und ausschließlich in den kühlen Morgen- oder späten Abendstunden durchgeführt werden. Vorzugsweise ist gesammeltes Regenwasser zu nutzen.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Gartenbewässerung auf Minimum reduzierenhohenems.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:31Direktlink zur Kundmachung
- Wasser ist ein wertvolles Guthohenems.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:31Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Aufruf zum Verzicht auf Poolbefüllungen
Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, gänzlich auf das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Pools zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, gänzlich auf das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Pools zu verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Verzicht auf Poolbefüllungenhohenems.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:31Direktlink zur Kundmachung
- Wasser ist ein wertvolles Guthohenems.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:31Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Öffentliche Wasserversorgung
Öffentliche Laufbrunnen vorübergehend abgestellt
Seit Mitte August 2026 wurde ein Großteil der städtischen Laufbrunnen vorübergehend abgeschaltet. Nur wenige wichtige Ausnahmen (Brunnen hinter dem alten Rathaus, am Nibelungenplatz, Trinkbrunnen auf Spielplätzen) sind weiterhin in Betrieb.
Wortlaut der Kundmachung
„Seit Mitte August 2026 wurde ein Großteil der städtischen Laufbrunnen vorübergehend abgeschaltet. Nur wenige wichtige Ausnahmen (wie der Brunnen hinter dem „alten Rathaus“, am Nibelungenplatz oder die Trinkbrunnen auf Spielplätzen) sind weiterhin in Betrieb.“
- Gültigkeit
- seit 15. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 15. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Öffentliche Laufbrunnen vorübergehend abgestellthohenems.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 15. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:31Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser
Die Stadt Hohenems ruft die Bevölkerung aufgrund von Hitze, Trockenheit, stark gestiegenem Verbrauch (bis zu 50 Prozent über dem Durchschnitt) und zurückgehenden Quellschüttungen dringend zum bewussten Umgang mit Trinkwasser auf.
Wortlaut der Kundmachung
„ist die Bevölkerung weiterhin dringend zum bewussten Umgang mit Trinkwasser aufgerufen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasserhohenems.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:31Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Öffentliche Wasserversorgung
Abstellung öffentlicher Laufbrunnen wegen Hitze und Trockenheit
Die Stadt Hohenems stellt aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit sowie rückläufiger Quellen und überdurchschnittlichem Wasserverbrauch vorübergehend einen Großteil der öffentlichen Laufbrunnen ab. In Betrieb bleiben der Brunnen hinter dem alten Rathaus bei der Eisdiele, der Brunnen an der Kreuzung Jakob-Hannibal-Straße/Schweizer Straße, der Nibelungenbrunnen, der Brunnen in der Bahnhofstraße 11 sowie die Trinkbrunnen bei den Spielplätzen.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Weiterhin in Betrieb bleiben: Brunnen hinter dem alten Rathaus bei der Eisdiele, Brunnen in der Innenstadt an der Kreuzung Jakob-Hannibal-Straße/Schweizer Straße, Nibelungenbrunnen, Brunnen Bahnhofstraße 11, Trinkbrunnen bei den Spielplätzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die anhaltende Hitze und Trockenheit fordern uns alle. Die Trinkwasserversorgung in Hohenems ist weiterhin gesichert, gleichzeitig sind unsere eigenen Quellen rückläufig und der Wasserverbrauch liegt derzeit deutlich über dem saisonalen Durchschnitt. Deshalb werden heute ein Großteil der öffentlichen Laufbrunnen vorübergehend abgestellt. Damit leisten wir gemeinsam einen kleinen, aber wichtigen Beitrag, um sorgsam mit unserer wertvollen Ressource Wasser umzugehen.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser ist kostbarhohenems.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:30Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum bewussten Wassersparen in den kommenden Tagen
Im Zusammenhang mit der Abstellung der Laufbrunnen bittet die Stadt Hohenems alle, in den kommenden Tagen besonders bewusst mit Wasser umzugehen und dort zu sparen, wo es möglich ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte gehen wir in den kommenden Tagen besonders bewusst mit Wasser um und sparen dort, wo es möglich ist. Denn jeder eingesparte Liter zählt.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser ist kostbarhohenems.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:30Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 00:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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