Hofkirchen im Mühlkreis
Rohrbach · Oberösterreich · PLZ 4142
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juli 2026): „Die anhaltende Trockenperiode sowie der kontinuierliche Rückgang der Quellschüttungen haben unsere öffentliche Wasserversorgungsanlage in eine angespannte Situation gebracht.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Das gilt derzeit
Verboten oder eingeschränkt
- Verbot der Autowäsche
- Eingeschränkte Bewässerung von Nutzgärten
- Absolutes Verbot der Poolbefüllung
- Verbot der großflächigen Rasenbewässerung
- Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser
Bitte freiwillig sparen
- Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Wasser
Das bleibt erlaubt
- Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserrückgewinnung bzw. Wasseraufbereitung.
Quelle: Gemeinde Hofkirchen im Mühlkreis, 30. Juli 2026
Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.
VerbotStufe 3 – VerbotZuletzt geprüft: 19.08.2026, 14:13Kundmachungs-Protokoll (PDF)
Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im WortlautWeniger Details
Details zu den aktiven Maßnahmen
Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot der Autowäsche
Gilt aktuellDas Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Maschinen und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist verboten.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserrückgewinnung bzw. Wasseraufbereitung.
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:13
Quellen
- Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Wasser
Gilt aktuellBitte halten Sie sich konsequent an diese Vorgaben und gehen Sie sorgsam mit unserer wertvollen Ressource Wasser um. Jede eingesparte Menge trägt dazu bei, die Versorgung aller Haushalte sowie die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen.
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:13
Quellen
- Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Eingeschränkte Bewässerung von Nutzgärten
Gilt aktuellDie Bewässerung von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken.
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:13
Quellen
- Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Absolutes Verbot der Poolbefüllung
Gilt aktuellDas erstmalige Befüllen oder der vollständige Wasseraustausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Pools mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung sind untersagt.
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:13
Quellen
- Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Rasenbewässerung
Verbot der großflächigen Rasenbewässerung
Gilt aktuellDas Betreiben von Rasensprengern sowie automatischen Bewässerungsanlagen für Rasen- und Grünflächen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist untersagt.
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:13
Quellen
- Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Trinkwassernutzung
Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser
Gilt aktuellDas Abspritzen oder Reinigen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen, Hofeinfahrten und sonstigen befestigten Flächen mit Trinkwasser ist verboten.
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:09
Quellen
- Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen
Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.
Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 22:31.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".