Hofkirchen im Mühlkreis

Rohrbach · Oberösterreich · PLZ 4142

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juli 2026): „Die anhaltende Trockenperiode sowie der kontinuierliche Rückgang der Quellschüttungen haben unsere öffentliche Wasserversorgungsanlage in eine angespannte Situation gebracht.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Das gilt derzeit

Verboten oder eingeschränkt

  • Verbot der Autowäsche
  • Eingeschränkte Bewässerung von Nutzgärten
  • Absolutes Verbot der Poolbefüllung
  • Verbot der großflächigen Rasenbewässerung
  • Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser

Bitte freiwillig sparen

  • Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Wasser

Das bleibt erlaubt

  • Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserrückgewinnung bzw. Wasseraufbereitung.

Quelle: Gemeinde Hofkirchen im Mühlkreis, 30. Juli 2026

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

VerbotStufe 3 – VerbotZuletzt geprüft: 19.08.2026, 14:13Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Fahrzeugwäsche

    Verbot der Autowäsche

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Maschinen und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist verboten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserrückgewinnung bzw. Wasseraufbereitung.

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:13

    Quellen

    • Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Wasser

    Gilt aktuell
    Empfehlung

    Bitte halten Sie sich konsequent an diese Vorgaben und gehen Sie sorgsam mit unserer wertvollen Ressource Wasser um. Jede eingesparte Menge trägt dazu bei, die Versorgung aller Haushalte sowie die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen.

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:13

    Quellen

    • Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Eingeschränkte Bewässerung von Nutzgärten

    Gilt aktuell
    Einschränkung

    Die Bewässerung von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken.

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:13

    Quellen

    • Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Absolutes Verbot der Poolbefüllung

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das erstmalige Befüllen oder der vollständige Wasseraustausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Pools mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung sind untersagt.

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:13

    Quellen

    • Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Verbot der großflächigen Rasenbewässerung

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das Betreiben von Rasensprengern sowie automatischen Bewässerungsanlagen für Rasen- und Grünflächen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist untersagt.

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:13

    Quellen

    • Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung
  • Trinkwassernutzung

    Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das Abspritzen oder Reinigen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen, Hofeinfahrten und sonstigen befestigten Flächen mit Trinkwasser ist verboten.

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:09

    Quellen

    • Hofkirchen im MühlkreisGemeinde Hofkirchen im Mühlkreis · Gemeinde-Website · veröffentlicht 30. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:08Direktlink zur Kundmachung

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 22:31.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".