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Hofkirchen an der TrattnachOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Obwohl der Sommer 2026 in ganz Oberösterreich trocken war, wurden hier keine Verbote ausgesprochen
  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Pool-Verbot: Das erstmalige Befüllen oder Nachfüllen von privaten Schwimmbecken und Whirlpools aus der öffentlichen Versorgung ist verboten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hofkirchen-trattnach.at · Geprüft 08.09.2026, 15:29 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Pool-Verbot: Das erstmalige Befüllen oder Nachfüllen von privaten Schwimmbecken und Whirlpools aus der öffentlichen Versorgung ist verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Pool-Verbot: Das erstmalige Befüllen oder Nachfüllen von privaten Schwimmbecken und Whirlpools aus der öffentlichen Versorgung ist verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 15:29

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllunghofkirchen-trattnach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:29Übersichtsseite von www.hofkirchen-trattnach.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl der Sommer 2026 in ganz Oberösterreich trocken war, wurden hier keine Verbote ausgesprochen

    Verbot

    Obwohl der Sommer 2026 in ganz Oberösterreich trocken war, wurden hier keine Verbote ausgesprochen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl der Sommer 2026 in ganz Oberösterreich trocken war, wurden hier keine Verbote ausgesprochen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 15:29

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Verbot

    Autowasch-Verbot: Das Reinigen von Fahrzeugen auf privaten Grundstücken mit Trinkwasser ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Autowasch-Verbot: Das Reinigen von Fahrzeugen auf privaten Grundstücken mit Trinkwasser ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 15:29

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Fahrzeugwäschehofkirchen-trattnach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:29Übersichtsseite von www.hofkirchen-trattnach.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 04.10.2026, 07:51. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)