Höflein an der Hohen WandNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bei dem Befüllen von großen Swimmingpools (ab 10 m³) bittet die Gemeinde grundsätzlich um vorherige Abstimmung und Meldung beim Gemeindeamt, um Engpässe im Netz zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Höflein an der Hohen Wand · Geprüft 08.09.2026, 20:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Bei dem Befüllen von großen Swimmingpools (ab 10 m³) bittet die Gemeinde grundsätzlich um vorherige Abstimmung und Meldung beim Gemeindeamt, um Engpässe im Netz zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Bei dem Befüllen von großen Swimmingpools (ab 10 m³) bittet die Gemeinde grundsätzlich um vorherige Abstimmung und Meldung beim Gemeindeamt, um Engpässe im Netz zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der PoolbefüllungHöflein an der Hohen Wand · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand keine akuten, neuen behördlichen Verordnungen oder Verbote zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand keine akuten, neuen behördlichen Verordnungen oder Verbote zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenHöflein an der Hohen Wand · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)