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Hirschbach im MühlkreisOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
  • Verbot der Reinigung von Terrassen, Gehsteigen und befestigten Flächen mit Trinkwasser
  • Verbot des Abspritzens von Hausfassaden mit Trinkwasser
  • Verbot der Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser

Eingeschränkt

  • Befüllen von Pools und Schwimmbecken nur nach Rücksprache und Freigabe durch den Wasserwart
  • Gießen von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen nur im notwendigen Ausmaß und händisch
  • Größere Wasserverbräuche (z. B. Brunnenfüllungen) nur nach Rücksprache und Freigabe

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. Juli 2026): „Daher sind bis auf Weiteres folgende Verwendungen von Trinkwasser nicht erlaubt : Autowäsche Bewässern von Rasenflächen Abspritzen von Hausfassaden Reinigen von Terrassen, Gehsteigen und sonstigen befestigten Flächen mit Trinkwasser“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hirschbach.ooe.gv.at, 03. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 02:56 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 03. Juli 2026 – Kundmachung mit 7 Maßnahmen:
    • Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot der Reinigung von Terrassen, Gehsteigen und befestigten Flächen mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot des Abspritzens von Hausfassaden mit Trinkwasser – Verbot
    • Befüllen von Pools und Schwimmbecken nur nach Rücksprache und Freigabe durch den Wasserwart – Einschränkung
    • Gießen von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen nur im notwendigen Ausmaß und händisch – Einschränkung
    • Größere Wasserverbräuche (z. B. Brunnenfüllungen) nur nach Rücksprache und Freigabe – Einschränkung
    • Verbot der Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser

    Verbot

    Die Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis und die Wassergenossenschaft Hirschbach-Ort untersagen aufgrund der anhaltenden Trockenheit und angespannten Wasserversorgung bis auf Weiteres das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser. Hintergrund ist ein allgemeiner Sparaufruf, da die Quelle in Pemsedt nahezu trocken ist und die Versorgung nur aus dem Brunnen Klopf erfolgt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Daher sind bis auf Weiteres folgende Verwendungen von Trinkwasser nicht erlaubt : Autowäsche Bewässern von Rasenflächen Abspritzen von Hausfassaden Reinigen von Terrassen, Gehsteigen und sonstigen befestigten Flächen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 03. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Hirschbachhirschbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 02:55Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot der Reinigung von Terrassen, Gehsteigen und befestigten Flächen mit Trinkwasser

    Verbot

    Das Reinigen von Terrassen, Gehsteigen und sonstigen befestigten Flächen mit Trinkwasser ist bis auf Weiteres nicht erlaubt. Teil des Sparaufrufs der Gemeinde und der WG Hirschbach-Ort wegen anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Reinigen von Terrassen, Gehsteigen und sonstigen befestigten Flächen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 03. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Hirschbachhirschbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 02:55Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot des Abspritzens von Hausfassaden mit Trinkwasser

    Verbot

    Das Abspritzen von Hausfassaden mit Trinkwasser ist bis auf Weiteres nicht erlaubt. Teil des Sparaufrufs der Gemeinde und der WG Hirschbach-Ort wegen anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Daher sind bis auf Weiteres folgende Verwendungen von Trinkwasser nicht erlaubt : Autowäsche Bewässern von Rasenflächen Abspritzen von Hausfassaden“

    Gültigkeit
    seit 03. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Hirschbachhirschbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 02:55Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Befüllen von Pools und Schwimmbecken nur nach Rücksprache und Freigabe durch den Wasserwart

    Einschränkung

    Das Befüllen von Pools und Schwimmbecken ist nur nach Rücksprache und nur nach Freigabe durch den jeweiligen Wasserwart erlaubt. Vor der Befüllung ist daher verbindlich der Wasserwart zu kontaktieren. Teil des Sparaufrufs der Gemeinde und der WG Hirschbach-Ort wegen anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Nur nach Rücksprache und nur nach Freigabe durch den jeweiligen Wasserwart: Befüllen von Pools und Schwimmbecken“

    Gültigkeit
    seit 03. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Hirschbachhirschbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 02:55Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Gießen von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen nur im notwendigen Ausmaß und händisch

    Einschränkung

    Das Gießen von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen sowie landwirtschaftlichen Kleinkulturen darf nur im unbedingt notwendigen Ausmaß erfolgen; die Bewässerung ist ausschließlich händisch und nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden zulässig. Teil des Sparaufrufs der Gemeinde und der WG Hirschbach-Ort wegen anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gießen von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen sowie landwirtschaftlichen Kleinkulturen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß. Um Wasser möglichst effizient zu nutzen, darf die Bewässerung ausschließlich händisch und nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden erfolgen.“

    Gültigkeit
    seit 03. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Hirschbachhirschbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 02:55Direktlink zur Kundmachung
  • Trinkwassernutzung

    Größere Wasserverbräuche (z. B. Brunnenfüllungen) nur nach Rücksprache und Freigabe

    Einschränkung

    Sonstige größere Wasserverbräuche, etwa Brunnenfüllungen bei eigenversorgten Gebäuden, sind nur nach Rücksprache und nur nach Freigabe durch den jeweiligen Wasserwart erlaubt. Teil des Sparaufrufs der Gemeinde und der WG Hirschbach-Ort wegen anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Nur nach Rücksprache und nur nach Freigabe durch den jeweiligen Wasserwart: ... Sonstige größere Wasserverbräuche wie zum Beispiel Brunnenfüllungen bei eigenversorgten Gebäuden“

    Gültigkeit
    seit 03. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Hirschbachhirschbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 02:55Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot der Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser

    Verbot

    Die Autowäsche mit Trinkwasser ist bis auf Weiteres nicht erlaubt. Teil des Sparaufrufs der Gemeinde und der WG Hirschbach-Ort wegen anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Daher sind bis auf Weiteres folgende Verwendungen von Trinkwasser nicht erlaubt : Autowäsche Bewässern von Rasenflächen“

    Gültigkeit
    seit 03. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 02:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Hirschbachhirschbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 02:55Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 00:21. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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