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HirmBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen (wie z.B.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen

    Verbot

    Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen (wie z.B.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen (wie z.B.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Rekord-Dürre im Sommer 2026 und der weiter sinkenden Grundwasserstände im Osten Österreichs bleibt der allgemeine Appell zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser jedoch landesweit aktiv.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Rekord-Dürre im Sommer 2026 und der weiter sinkenden Grundwasserstände im Osten Österreichs bleibt der allgemeine Appell zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser jedoch landesweit aktiv.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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