HirmBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen (wie z.B.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen
Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen (wie z.B.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen (wie z.B.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Hirm im Bezirk Mattersburg (betreut durch den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV)) liegenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Rekord-Dürre im Sommer 2026 und der weiter sinkenden Grundwasserstände im Osten Österreichs bleibt der allgemeine Appell zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser jedoch landesweit aktiv.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Rekord-Dürre im Sommer 2026 und der weiter sinkenden Grundwasserstände im Osten Österreichs bleibt der allgemeine Appell zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser jedoch landesweit aktiv.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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