← Suche

HippachTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Bundesministerium im Zuge der allgemeinen österreichweiten Trockenheit im Sommer
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Bundesministerium im Zuge der allgemeinen österreichweiten Trockenheit im Sommer/Herbst 2026 generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser (z.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Bundesministerium im Zuge der allgemeinen österreichweiten Trockenheit im Sommer

    Verbot

    Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Bundesministerium im Zuge der allgemeinen österreichweiten Trockenheit im Sommer/Herbst 2026 generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser (z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Bundesministerium im Zuge der allgemeinen österreichweiten Trockenheit im Sommer/Herbst 2026 generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser (z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:15

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In Hippach gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote wegen akuter Knappheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Hippach gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote wegen akuter Knappheit.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:15

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:16Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)