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HerzogsdorfOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Autowäsche einschränken: Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken sollte nur erfolgen, wenn das Abwasser ordnungsgemäß versickern kann und keine Gewässerverunreinigung droht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: herzogsdorf.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Einschränkung

    Autowäsche einschränken: Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken sollte nur erfolgen, wenn das Abwasser ordnungsgemäß versickern kann und keine Gewässerverunreinigung droht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Autowäsche einschränken: Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken sollte nur erfolgen, wenn das Abwasser ordnungsgemäß versickern kann und keine Gewässerverunreinigung droht.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Fahrzeugwäscheherzogsdorf.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:52Übersichtsseite von www.herzogsdorf.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Herzogsdorf liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserspar-Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Herzogsdorf liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserspar-Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenherzogsdorf.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:52Übersichtsseite von www.herzogsdorf.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 21:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)