HauskirchenNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Für die Gemeinde Hauskirchen gelten im September 2026 spezifische Vorgaben und wichtige Einschränkungen bezüglich der Wa
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Hauskirchen gelten im September 2026 spezifische Vorgaben und wichtige Einschränkungen bezüglich der Wasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hauskirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Hauskirchen gelten im September 2026 spezifische Vorgaben und wichtige Einschränkungen bezüglich der Wa
Für die Gemeinde Hauskirchen gelten im September 2026 spezifische Vorgaben und wichtige Einschränkungen bezüglich der Wasserversorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Hauskirchen gelten im September 2026 spezifische Vorgaben und wichtige Einschränkungen bezüglich der Wasserversorgung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Hauskirchen gelten im September 2026 spezifische Vorgaben und wichtige Einschränkungen bezüglich der Wahauskirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde bittet daher dringend um folgende Wassersparmaßnahmen und Verhaltensregeln: Gemeinde Hauskirchen +1
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde bittet daher dringend um folgende Wassersparmaßnahmen und Verhaltensregeln: Gemeinde Hauskirchen +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenhauskirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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