HartlSteiermark
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen bei Poolbefüllungen: Das Befüllen von privaten Pools darf nur nach expliziter Absprache mit dem jeweiligen Wasserversorger erfolgen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:20 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Einschränkungen bei Poolbefüllungen: Das Befüllen von privaten Pools darf nur nach expliziter Absprache mit dem jeweiligen Wasserversorger erfolgen.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkungen bei Poolbefüllungen: Das Befüllen von privaten Pools darf nur nach expliziter Absprache mit dem jeweiligen Wasserversorger erfolgen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:20
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:20Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Hartl in der Steiermark (sowie die zuständigen Verbände Wasserverband Feistritztal und Wasserverband Vulkanland) gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und niedrigen Grundwasserstände im September 2026 dringende Aufrufe und Richtlinien zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Hartl in der Steiermark (sowie die zuständigen Verbände Wasserverband Feistritztal und Wasserverband Vulkanland) gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und niedrigen Grundwasserstände im September 2026 dringende Aufrufe und Richtlinien zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:20
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:20Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 16:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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