Hart bei GrazSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Hart bei Graz liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wasse
Eingeschränkt
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Hart bei Graz liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hartbeigraz.at · Geprüft 08.09.2026, 19:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Hart bei Graz liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wasse
Für die Gemeinde Hart bei Graz liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Hart bei Graz liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Hart bei Graz liegen im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassehartbeigraz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.hartbeigraz.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Auto- und Flächenreinigung einschränken: Das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen oder Terrassen mit Trinkwasser im September vorerst einstellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Auto- und Flächenreinigung einschränken: Das Waschen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen oder Terrassen mit Trinkwasser im September vorerst einstellen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschehartbeigraz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.hartbeigraz.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 02:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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