HainfeldNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell: Rasenflächen nur bei unbedingter Notwendigkeit bewässern
- Appell: Autowäsche nur in Waschanlagen mit Wasserrecycling
- Appell: Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Pools
- Appell: Terrassen, Einfahrten und Gehwege nicht mit Trinkwasser abspritzen
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten
Erlaubt bleibt
- Waschanlagen mit Wasserrecycling dürfen genutzt werden
- Befüllen/Nachfüllen bei unbedingter Erforderlichkeit nicht untersagt
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Auch wenn es in der Stadtgemeinde Hainfeld derzeit (noch) keine Engpässe bei der Trinkwasserversorgung gibt, ist es angesichts der anhaltenden Trockenheit und der ausbleibenden Niederschläge sinnvoll, bereits jetzt verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. [...] Wir ersuchen Sie daher, Wasser nur dort einzusetzen, wo es wirklich notwendig ist, und auf vermeidbaren Verbrauch zu verzichten. [...] Rasenflächen nur bei…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hainfeld.gv.at, 05. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 18:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. August 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Appell: Rasenflächen nur bei unbedingter Notwendigkeit bewässern – Freiwilliger Appell
- Appell: Autowäsche nur in Waschanlagen mit Wasserrecycling – Freiwilliger Appell
- Appell: Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Pools – Freiwilliger Appell
- Appell: Terrassen, Einfahrten und Gehwege nicht mit Trinkwasser abspritzen – Freiwilliger Appell
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell: Rasenflächen nur bei unbedingter Notwendigkeit bewässern
Die Stadtgemeinde Hainfeld ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und ausbleibender Niederschläge um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser. Rasenflächen sollen nur bei unbedingter Notwendigkeit und möglichst in den frühen Morgen- oder Abendstunden bewässert werden. Der Appell ist freiwillig, es bestehen derzeit keine Engpässe in der Trinkwasserversorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Auch wenn es in der Stadtgemeinde Hainfeld derzeit (noch) keine Engpässe bei der Trinkwasserversorgung gibt, ist es angesichts der anhaltenden Trockenheit und der ausbleibenden Niederschläge sinnvoll, bereits jetzt verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. [...] Wir ersuchen Sie daher, Wasser nur dort einzusetzen, wo es wirklich notwendig ist, und auf vermeidbaren Verbrauch zu verzichten. [...] Rasenflächen nur bei unbedingter Notwendigkeit und möglichst in den frühen Morgen- oder Abendstunden bewässern.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Hainfeldhainfeld.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell: Autowäsche nur in Waschanlagen mit Wasserrecycling
Die Stadtgemeinde Hainfeld ersucht, Autos nur in Waschanlagen mit Wasserrecycling zu reinigen oder vorübergehend ganz auf die Autowäsche zu verzichten. Teil des freiwilligen Sparappells wegen anhaltender Trockenheit.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Waschanlagen mit Wasserrecycling dürfen genutzt werden
Wortlaut der Kundmachung
„Autos nur in Waschanlagen mit Wasserrecycling reinigen oder auf die Autowäsche vorübergehend verzichten.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Hainfeldhainfeld.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell: Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Pools
Im Rahmen des Sparappells der Stadtgemeinde Hainfeld wegen anhaltender Trockenheit wird ersucht, auf das Befüllen oder Nachfüllen von Pools zu verzichten, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Befüllen/Nachfüllen bei unbedingter Erforderlichkeit nicht untersagt
Wortlaut der Kundmachung
„Auf das Befüllen oder Nachfüllen von Pools verzichten, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Hainfeldhainfeld.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Trinkwassernutzung
Appell: Terrassen, Einfahrten und Gehwege nicht mit Trinkwasser abspritzen
Die Stadtgemeinde Hainfeld ersucht, Terrassen, Einfahrten oder Gehwege nicht mit Trinkwasser abzuspritzen, sondern zu kehren. Teil des freiwilligen Sparappells wegen anhaltender Trockenheit.
Wortlaut der Kundmachung
„Terrassen, Einfahrten oder Gehwege nicht mit Trinkwasser abspritzen, sondern kehren.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Hainfeldhainfeld.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten
Die Stadtgemeinde Hainfeld ersucht wegen der anhaltenden Trockenheit zu allgemeinem Wassersparen: tropfende Wasserhähne oder undichte Leitungen rasch reparieren, beim Duschen, Zähneputzen oder Geschirrspülen Wasser nicht unnötig laufen lassen sowie Regenwasser zum Gießen von Blumen und Beeten nutzen. Freiwilliger Appell.
Wortlaut der Kundmachung
„Tropfende Wasserhähne oder undichte Leitungen rasch reparieren. Beim Duschen, Zähneputzen oder Geschirrspülen Wasser nicht unnötig laufen lassen. Regenwasser zum Gießen von Blumen und Beeten nutzen, wo dies möglich ist.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Hainfeldhainfeld.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:26Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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