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HaimingTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Sperre der Ötztaler Ache

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Befahren der Ötztaler Ache verboten Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen des Wassers der Ötztaler Ache in Zusammenhang mit der infolge...“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: haiming.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 11:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Sperre der Ötztaler Ache

    Verbot

    Aufgrund der Ergebnisse von Wasseruntersuchungen der Ötztaler Ache wurde das Befahren des Flusses per Verordnung (gem. § 17 Abs. 2 Z 1 iVm § 22 Abs. 1 SchFG 1997) von Flusskilometer 35 bis 0,00 verboten. Details sind der verlinkten Verordnung zu entnehmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Befahren der Ötztaler Ache verboten Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen des Wassers der Ötztaler Ache in Zusammenhang mit der infolge...“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Haiming in Tirolhaiming.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:58Übersichtsseite von www.haiming.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 15:31. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)