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Haibach ob der DonauOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Anmeldepflicht für außergewöhnliche Wasserentnahmen aus dem Leitungsnetz

Bitte freiwillig

  • Appell zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 11. August 2026): „Die durchschnittliche tägliche Wasserverbrauchsmenge, die von unserer Wasserversorgungsanlage bereitgestellt wird, betrug im Juli 2026 rd. 152 Kubikmeter. Zum Vergleich wurden im Juli 2025 rd. 140 Kubikmeter durchschnittlich pro Tag entnommen. ... Aktuell sind wir in der glücklichen Lage eine hochqualitative Trinkwasserversorgung zu haben. Gehen wir mit diesem Gut sorgsam und sparsam um und schonen dadurch auch die…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: haibach-donau.ooe.gv.at, 11. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 11. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Anmeldepflicht für außergewöhnliche Wasserentnahmen aus dem Leitungsnetz – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde Haibach ob der Donau appelliert im Zusammenhang mit gestiegenem Wasserverbrauch (Juli 2026: rd. 152 m³/Tag gegenüber 140 m³/Tag im Juli 2025) an die Bevölkerung, mit Trinkwasser sorgsam und sparsam umzugehen und so die Wasserspeicher im Gestein rund um die Brunnen zu schonen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die durchschnittliche tägliche Wasserverbrauchsmenge, die von unserer Wasserversorgungsanlage bereitgestellt wird, betrug im Juli 2026 rd. 152 Kubikmeter. Zum Vergleich wurden im Juli 2025 rd. 140 Kubikmeter durchschnittlich pro Tag entnommen. ... Aktuell sind wir in der glücklichen Lage eine hochqualitative Trinkwasserversorgung zu haben. Gehen wir mit diesem Gut sorgsam und sparsam um und schonen dadurch auch die Wasserspeicher im Gestein rund um unsere Brunnen.“

    Gültigkeit
    seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:16

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Haibach ob der Donauhaibach-donau.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:15Direktlink zur Kundmachung
  • Wasserentnahme

    Anmeldepflicht für außergewöhnliche Wasserentnahmen aus dem Leitungsnetz

    Einschränkung

    Außergewöhnliche Wasserentnahmen aus dem Leitungsnetz der Gemeinde Haibach ob der Donau sind beim Wasserwart Josef Leitner (0664/12 66 502) anzumelden. Hintergrund sind sprunghafte Verbrauchssteigerungen von 40 % von einem Tag auf den anderen, die technisch wie ein Rohrbruch wirken und die Versorgung vor Herausforderungen stellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es stellt für uns nur eine gewisse Herausforderung dar, wenn die Entnahmemengen aus dem Versorgungsnetz von einem Tag auf den anderen um 50 bis 60 Kubikmeter steigen. Wir können diese Menge jedenfalls bereitstellen, doch müssen wir bei plötzlichen Steigerungen von 40 % auch auf ev. technische Probleme, wie einen Rohrbruch, denken. Daher: Jede außergewöhnliche Wasserentnahme aus dem Leitungsnetz bitte beim Wasserwart Josef Leitner - Mobil Nr.: 0664/12 66 502 anmelden.“

    Gültigkeit
    seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:16

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Haibach ob der Donauhaibach-donau.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:15Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.09.2026, 18:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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