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HafnerbachNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt str
  • Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernut

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt strengstens untersagt, da dies Druckabfälle im Netz und Schäden an den Hochbehältern verursachen kann.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: hafnerbach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt str

    Verbot

    Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt strengstens untersagt, da dies Druckabfälle im Netz und Schäden an den Hochbehältern verursachen kann.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt strengstens untersagt, da dies Druckabfälle im Netz und Schäden an den Hochbehältern verursachen kann.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Dennoch gilt nach wie vor der dringende Appell der Marktgemeinde zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch gilt nach wie vor der dringende Appell der Marktgemeinde zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenhafnerbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:16Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernut

    Verbot

    Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernutzung, da die Trinkwasserversorgung grundsätzlich ausreichend gesichert ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernutzung, da die Trinkwasserversorgung grundsätzlich ausreichend gesichert ist.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)