HafnerbachNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt str
- Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernut
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt strengstens untersagt, da dies Druckabfälle im Netz und Schäden an den Hochbehältern verursachen kann.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hafnerbach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt str
Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt strengstens untersagt, da dies Druckabfälle im Netz und Schäden an den Hochbehältern verursachen kann.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt strengstens untersagt, da dies Druckabfälle im Netz und Schäden an den Hochbehältern verursachen kann.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbot an Hydranten: Das Befüllen von privaten Schwimmbädern über die öffentlichen Hydranten des Wassernetzes bleibt strhafnerbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:16Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Dennoch gilt nach wie vor der dringende Appell der Marktgemeinde zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Dennoch gilt nach wie vor der dringende Appell der Marktgemeinde zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenhafnerbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:16Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernut
Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernutzung, da die Trinkwasserversorgung grundsätzlich ausreichend gesichert ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernutzung, da die Trinkwasserversorgung grundsätzlich ausreichend gesichert ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aktuell gibt es in Hafnerbach im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wassernuthafnerbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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