GutenbergSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Fahrzeugwäsche
- Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Pools, Whirlpools und Wasserbecken
- Verbot der Rasen- und Grünflächenbewässerung
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung auf das notwendige Ausmaß
- Trinkwasser nur für notwendige Zwecke verwenden
Bitte freiwillig
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. August 2026): „Gartenbewässerungen sind auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gutenberg.gv.at · citiesapps.com · Geprüft 07.09.2026, 11:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 08. Juli 2026 – Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- 28. August 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Einschränkung der Gartenbewässerung auf das notwendige Ausmaß – Einschränkung
- Verbot der Fahrzeugwäsche – Verbot
- Trinkwasser nur für notwendige Zwecke verwenden – Einschränkung
- Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Pools, Whirlpools und Wasserbecken – Verbot
- Verbot der Rasen- und Grünflächenbewässerung – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Einschränkung der Gartenbewässerung auf das notwendige Ausmaß
Gartenbewässerungen sind wegen der angespannten Trinkwasserversorgung auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerungen sind auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Dringender Appell zum Wassersparengutenberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot der Fahrzeugwäsche
Das Waschen von Fahrzeugen sowie sonstige nicht zwingend erforderliche Wasserverwendungen sind aufgrund der Trockenperiode zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Waschen von Fahrzeugen sowie sonstige nicht zwingend erforderliche Wasserverwendungen sind zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Dringender Appell zum Wassersparengutenberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Trinkwassernutzung
Trinkwasser nur für notwendige Zwecke verwenden
Trinkwasser ist wegen der angespannten Versorgungslage ausschließlich für notwendige Zwecke zu verwenden; im Haushalt ist besonders auf einen sparsamen Umgang mit Wasser zu achten.
Wortlaut der Kundmachung
„Trinkwasser ist ausschließlich für notwendige Zwecke zu verwenden. Im Haushalt ist besonders auf einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Wasser zu achten.“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Dringender Appell zum Wassersparengutenberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde Gutenberg bittet die Bevölkerung aufgrund der geringen Niederschläge um einen bewussten Umgang mit Trinkwasser und darum, nicht unbedingt notwendigen Wasserverbrauch zu vermeiden, damit die Wasserversorgung in den kommenden Wochen gesichert bleibt. Es handelt sich um einen freiwilligen Appell ohne konkrete Verbots- oder Gebotsregeln.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der geringen Niederschläge bitten wir um einen bewussten Umgang mit dem wertvollen Lebensmittel, Wasser, damit die Wasserversorgung in den kommenden Wochen gesichert bleibt. Vermeiden Sie, nicht unbedingt notwendigen, Wasserverbrauch! Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!“
- Gültigkeit
- seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 08. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- 💧 Bitte sorgsam mit Wasser umgehencitiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 08. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:58Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Pools, Whirlpools und Wasserbecken
Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der angespannten Trinkwasserversorgung ersucht die Gemeinde Gutenberg die Bevölkerung, den Wasserverbrauch ab sofort auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Es ist verboten, Swimmingpools, Whirlpools und sonstige Wasserbecken zu befüllen oder nachzufüllen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeit angespannten Situation der Trinkwasserversorgung ersucht die Gemeinde Gutenberg alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, den Wasserverbrauch ab sofort auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Um die Versorgungssicherheit für die gesamte Bevölkerung gewährleisten zu können, sind folgende Maßnahmen einzuhalten: Kein Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools, Whirlpools und sonstigen Wasserbecken.“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:58
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Dringender Appell zum Wassersparengutenberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Rasenbewässerung
Verbot der Rasen- und Grünflächenbewässerung
Im Zuge der Trockenperiode und angespannten Trinkwasserversorgung sind Rasen- und Grünflächenbewässerungen zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Rasen- und Grünflächenbewässerungen sind zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- seit 28. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:57
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Dringender Appell zum Wassersparengutenberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 08:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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