GutauOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für September 2026 gibt es in der Marktgemeinde Gutau keine behördlich verordneten, verbindlichen Wasserverbote, jedoch rufen die lokalen Wassergenossenschaften und der Bezirk Freistadt aufgrund der anhaltenden Spätsommertrockenheit dringend zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ooewasser.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für September 2026 gibt es in der Marktgemeinde Gutau keine behördlich verordneten, verbindlichen Wasserverbote, jedoch rufen die lokalen Wassergenossenschaften und der Bezirk Freistadt aufgrund der anhaltenden Spätsommertrockenheit dringend zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.
Wortlaut der Kundmachung
„Für September 2026 gibt es in der Marktgemeinde Gutau keine behördlich verordneten, verbindlichen Wasserverbote, jedoch rufen die lokalen Wassergenossenschaften und der Bezirk Freistadt aufgrund der anhaltenden Spätsommertrockenheit dringend zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenooewasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Unnötigen Verbrauch vermeiden: Die Wassergenossenschaft Gutau bittet darum, jegliche Verschwendung von Trinkwasser (wie das großflächige Sprengen von Rasenflächen) einzustellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Unnötigen Verbrauch vermeiden: Die Wassergenossenschaft Gutau bittet darum, jegliche Verschwendung von Trinkwasser (wie das großflächige Sprengen von Rasenflächen) einzustellen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungooewasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:26Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 12.10.2026, 07:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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