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GutauOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für September 2026 gibt es in der Marktgemeinde Gutau keine behördlich verordneten, verbindlichen Wasserverbote, jedoch rufen die lokalen Wassergenossenschaften und der Bezirk Freistadt aufgrund der anhaltenden Spätsommertrockenheit dringend zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ooewasser.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für September 2026 gibt es in der Marktgemeinde Gutau keine behördlich verordneten, verbindlichen Wasserverbote, jedoch rufen die lokalen Wassergenossenschaften und der Bezirk Freistadt aufgrund der anhaltenden Spätsommertrockenheit dringend zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für September 2026 gibt es in der Marktgemeinde Gutau keine behördlich verordneten, verbindlichen Wasserverbote, jedoch rufen die lokalen Wassergenossenschaften und der Bezirk Freistadt aufgrund der anhaltenden Spätsommertrockenheit dringend zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenooewasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Unnötigen Verbrauch vermeiden: Die Wassergenossenschaft Gutau bittet darum, jegliche Verschwendung von Trinkwasser (wie das großflächige Sprengen von Rasenflächen) einzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Unnötigen Verbrauch vermeiden: Die Wassergenossenschaft Gutau bittet darum, jegliche Verschwendung von Trinkwasser (wie das großflächige Sprengen von Rasenflächen) einzustellen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 12.10.2026, 07:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)