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GurkKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen sowie des Reinigens von Vorplätzen
  • Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art
  • Verbot des Autowaschens außerhalb gewerblicher Waschanlagen

Eingeschränkt

  • Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß

Erlaubt bleibt

  • Ausgenommen sind: Versorgung mit Trink- und Nutzwasser im Rahmen eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes für Tiere und Pflanzenkulturen; Verwendung von Nutzwasser im unbedingt erforderlichen Ausmaß im Rahmen eines bewilligten Gewerbebetriebes; Bewässern von Blumen- und Gemüsebeeten im unbedingt erforderlichen Ausmaß.
  • Das Bewässern von Blumen- und Gemüsebeeten im unbedingt erforderlichen Ausmaß ist ausgenommen.
  • Autowaschen in dafür vorgesehenen gewerblichen Waschanlagen ist erlaubt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 06. Mai 2026): „Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage Gurk/Pisweg werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, bis auf weiteres den Wasserverbrauch auf das UNBEDINGT NOTWENDIGE Ausmaß einzuschränken. (...) Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt gemäß § 26 Abs. 1 lit. b K-GWVG eine Verwaltungsübertretung dar und wird bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht. Geldstrafen bis zu…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gurk.at, 05. Mai 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 06. Mai 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß – Einschränkung
    • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen sowie des Reinigens von Vorplätzen – Verbot
    • Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art – Verbot
    • Verbot des Autowaschens außerhalb gewerblicher Waschanlagen – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Trinkwasserverbrauch

    Einschränkung des Wasserverbrauchs auf das unbedingt notwendige Ausmaß

    Einschränkung

    Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage Gurk/Pisweg werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, bis auf weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind: Versorgung mit Trink- und Nutzwasser im Rahmen eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes für Tiere und Pflanzenkulturen; Verwendung von Nutzwasser im unbedingt erforderlichen Ausmaß im Rahmen eines bewilligten Gewerbebetriebes; Bewässern von Blumen- und Gemüsebeeten im unbedingt erforderlichen Ausmaß.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bezieher von Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage Gurk/Pisweg werden wegen der vorherrschenden Trockenheit verpflichtet, bis auf weiteres den Wasserverbrauch auf das UNBEDINGT NOTWENDIGE Ausmaß einzuschränken. (...) Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt gemäß § 26 Abs. 1 lit. b K-GWVG eine Verwaltungsübertretung dar und wird bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht. Geldstrafen bis zu 2.180 €.“

    Gültigkeit
    seit 06. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Wassersparengurk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 05. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:53Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen sowie des Reinigens von Vorplätzen

    Verbot

    Das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen sowie das Reinigen von Vorplätzen und dergleichen ist untersagt.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Das Bewässern von Blumen- und Gemüsebeeten im unbedingt erforderlichen Ausmaß ist ausgenommen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Untersagt sind: (...) das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen, Reinigen von Vorplätzen u. dgl.“

    Gültigkeit
    seit 06. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Wassersparengurk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 05. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:53Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Verbot des Befüllens von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art

    Verbot

    Das Befüllen von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art ist untersagt und nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Marktgemeinde Gurk (Wassermeister) zulässig.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Untersagt sind: das Befüllen von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Marktgemeinde Gurk (Wassermeister)“

    Gültigkeit
    seit 06. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Wassersparengurk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 05. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:53Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens außerhalb gewerblicher Waschanlagen

    Verbot

    Das Autowaschen ist untersagt; ausgenommen sind dafür vorgesehene gewerbliche Waschanlagen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Autowaschen in dafür vorgesehenen gewerblichen Waschanlagen ist erlaubt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Untersagt sind: (...) das Autowaschen (ausgenommen in dafür vorgesehenen gewerblichen Waschanlagen)“

    Gültigkeit
    seit 06. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Wassersparengurk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 05. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:53Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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