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GumpoldskirchenNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Reduktion der Bewässerung öffentlicher Anlagen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Die Bewässerung öffentlicher Anlagen wurde reduziert und erfolgt mit dem Wasser unserer Zisterne am Wirtschaftshof“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gumpoldskirchen.at, 05. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 00:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Reduktion der Bewässerung öffentlicher Anlagen – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Reduktion der Bewässerung öffentlicher Anlagen

    Einschränkung

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bewässerung öffentlicher Anlagen wurde reduziert und erfolgt mit dem Wasser unserer Zisterne am Wirtschaftshof“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:16

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Gumpoldskirchengumpoldskirchen.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:10Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)