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GünselsdorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei k

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Günselsdorf liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: guenselsdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 19:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Günselsdorf liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Günselsdorf liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:49

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenguenselsdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:48Übersichtsseite von www.guenselsdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei k

    Einschränkung

    Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei kurzfristigen regionalen Änderungen stets ein Blick direkt auf das offizielle Bürgerportal der Gemeinde.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei kurzfristigen regionalen Änderungen stets ein Blick direkt auf das offizielle Bürgerportal der Gemeinde.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:49

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)