GünselsdorfNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei k
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Günselsdorf liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: guenselsdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 19:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Günselsdorf liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Günselsdorf liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:49
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenguenselsdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:48Übersichtsseite von www.guenselsdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei k
Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei kurzfristigen regionalen Änderungen stets ein Blick direkt auf das offizielle Bürgerportal der Gemeinde.
Wortlaut der Kundmachung
„Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei kurzfristigen regionalen Änderungen stets ein Blick direkt auf das offizielle Bürgerportal der Gemeinde.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:49
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Da es in Österreich keine zentrale, bundesweite Plattform für kommunale Wassereinschränkungen gibt, empfiehlt sich bei kguenselsdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:48Übersichtsseite von www.guenselsdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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