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GrundlseeSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige
  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige Maßnahmen zur Schonung der Wasservorkommen: Land Oberösterreich“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kontrast.at · Geprüft 08.09.2026, 21:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige

    Verbot

    Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige Maßnahmen zur Schonung der Wasservorkommen: Land Oberösterreich

    Wortlaut der Kundmachung

    „Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige Maßnahmen zur Schonung der Wasservorkommen: Land Oberösterreich“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Grundlsee liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Wassersparverordnungen vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Grundlsee liegen im September 2026 keine verpflichtenden behördlichen Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen der Trinkwassernutzung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkontrast.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Poolbefüllungen einschränken: Das private Befüllen oder Nachfüllen von Pools und Schwimmteichen reduzieren oder mit dem lokalen Wasserversorger abstimmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen einschränken: Das private Befüllen oder Nachfüllen von Pools und Schwimmteichen reduzieren oder mit dem lokalen Wasserversorger abstimmen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 20:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)