GrundlseeSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige Maßnahmen zur Schonung der Wasservorkommen: Land Oberösterreich“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kontrast.at · Geprüft 08.09.2026, 21:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige
Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige Maßnahmen zur Schonung der Wasservorkommen: Land Oberösterreich
Wortlaut der Kundmachung
„Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwillige Maßnahmen zur Schonung der Wasservorkommen: Land Oberösterreich“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Unabhängig von akuten Verboten empfiehlt das Bundesministerium (BMLUK) im Spätsommer 2026 generell folgende freiwilligekontrast.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Grundlsee liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Wassersparverordnungen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Grundlsee liegen im September 2026 keine verpflichtenden behördlichen Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen der Trinkwassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenkontrast.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen einschränken: Das private Befüllen oder Nachfüllen von Pools und Schwimmteichen reduzieren oder mit dem lokalen Wasserversorger abstimmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen einschränken: Das private Befüllen oder Nachfüllen von Pools und Schwimmteichen reduzieren oder mit dem lokalen Wasserversorger abstimmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungkontrast.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 20:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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