Grünbach am SchneebergNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Befüllung von Schwimmbecken über die Hausleitung nur mit Zustimmung der Gemeinde
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 15. Juni 2026): „Sofern das Füllen von Schwimmbecken über die Hausleitung genehmigt wurde, ist dazu in jedem Einzelfall die Zustimmung der Gemeinde einzuholen, die für diese Zwecke eine Wasserentnahme nur zu bestimmten Tageszeiten bzw. nur an bestimmten Tagen freigeben oder mit Rücksicht auf eine besondere Wasserknappheit vorübergehend auch ganz untersagen kann“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gruenbach-schneeberg.gv.at, 15. Juni 2026 · Geprüft 07.09.2026, 16:53 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 15. Juni 2026 – Befüllung von Schwimmbecken über die Hausleitung nur mit Zustimmung der Gemeinde – Einschränkung
- 27. August 2026 – Aufhebung der Trinkwasser-Einschränkung – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Befüllung von Schwimmbecken über die Hausleitung nur mit Zustimmung der Gemeinde
Die Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg (verordnet am 15.06.2026) legt fest: Sofern das Füllen von Schwimmbecken über die Hausleitung genehmigt wurde, ist dazu in jedem Einzelfall die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Die Gemeinde kann die Wasserentnahme dafür auf bestimmte Tageszeiten oder bestimmte Tage beschränken oder mit Rücksicht auf besondere Wasserknappheit vorübergehend ganz untersagen.
Wortlaut der Kundmachung
„Sofern das Füllen von Schwimmbecken über die Hausleitung genehmigt wurde, ist dazu in jedem Einzelfall die Zustimmung der Gemeinde einzuholen, die für diese Zwecke eine Wasserentnahme nur zu bestimmten Tageszeiten bzw. nur an bestimmten Tagen freigeben oder mit Rücksicht auf eine besondere Wasserknappheit vorübergehend auch ganz untersagen kann“
- Gültigkeit
- seit 15. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 15. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 16:53
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsordnung-MG-Gruenbach-am-Schneeberg-15.06.2026gruenbach-schneeberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 15. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 16:53Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 1 beendete Maßnahme
- Nicht mehr geführt
Abkochempfehlung (Hygiene)
Aufhebung der Trinkwasser-Einschränkung
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 27. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 27. August 2026 – 27. August 2026
Belege anzeigen (1)
- Trinkwasser in Grünbach wieder bedenkenlos genießbargruenbach-schneeberg.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 27. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:58Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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