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Grünbach am SchneebergNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Befüllung von Schwimmbecken über die Hausleitung nur mit Zustimmung der Gemeinde

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 15. Juni 2026): „Sofern das Füllen von Schwimmbecken über die Hausleitung genehmigt wurde, ist dazu in jedem Einzelfall die Zustimmung der Gemeinde einzuholen, die für diese Zwecke eine Wasserentnahme nur zu bestimmten Tageszeiten bzw. nur an bestimmten Tagen freigeben oder mit Rücksicht auf eine besondere Wasserknappheit vorübergehend auch ganz untersagen kann“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gruenbach-schneeberg.gv.at, 15. Juni 2026 · Geprüft 07.09.2026, 16:53 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 15. Juni 2026 – Befüllung von Schwimmbecken über die Hausleitung nur mit Zustimmung der Gemeinde – Einschränkung
  2. 27. August 2026 – Aufhebung der Trinkwasser-Einschränkung – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Befüllung von Schwimmbecken über die Hausleitung nur mit Zustimmung der Gemeinde

    Einschränkung

    Die Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg (verordnet am 15.06.2026) legt fest: Sofern das Füllen von Schwimmbecken über die Hausleitung genehmigt wurde, ist dazu in jedem Einzelfall die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Die Gemeinde kann die Wasserentnahme dafür auf bestimmte Tageszeiten oder bestimmte Tage beschränken oder mit Rücksicht auf besondere Wasserknappheit vorübergehend ganz untersagen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Sofern das Füllen von Schwimmbecken über die Hausleitung genehmigt wurde, ist dazu in jedem Einzelfall die Zustimmung der Gemeinde einzuholen, die für diese Zwecke eine Wasserentnahme nur zu bestimmten Tageszeiten bzw. nur an bestimmten Tagen freigeben oder mit Rücksicht auf eine besondere Wasserknappheit vorübergehend auch ganz untersagen kann“

    Gültigkeit
    seit 15. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    15. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 16:53

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Verlauf – 1 beendete Maßnahme
  • Abkochempfehlung (Hygiene)

    Aufhebung der Trinkwasser-Einschränkung

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 27. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 27. August 2026 – 27. August 2026

    Belege anzeigen (1)

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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