Grünau im AlmtalOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für Grünau im Almtal liegen im September 2026 keine verpflichtenden, behördlichen Verbote zur Wassernutzung vor
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für Grünau im Almtal liegen im September 2026 keine verpflichtenden, behördlichen Verbote zur Wassernutzung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:14 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für Grünau im Almtal liegen im September 2026 keine verpflichtenden, behördlichen Verbote zur Wassernutzung vor
Für Grünau im Almtal liegen im September 2026 keine verpflichtenden, behördlichen Verbote zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für Grünau im Almtal liegen im September 2026 keine verpflichtenden, behördlichen Verbote zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für Grünau im Almtal liegen im September 2026 keine verpflichtenden, behördlichen Verbote zur Wassernutzung vorris.bka.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Auch wenn die Gemeinde kein striktes Verbot (wie etwa für die Poolbefüllung oder Rasenbewässerung) erlassen hat, unterstützen die Behörden die bundesweiten Aufrufe zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser: Kronen Zeitung·Josef Poyer +1
Wortlaut der Kundmachung
„Auch wenn die Gemeinde kein striktes Verbot (wie etwa für die Poolbefüllung oder Rasenbewässerung) erlassen hat, unterstützen die Behörden die bundesweiten Aufrufe zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser: Kronen Zeitung·Josef Poyer +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungris.bka.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 20:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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