GroßkrutNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- Obwohl akut keine Verbote aktiv sind, wird aufgrund des generell niedrigen Grundwasserspiegels nach dem heißen Sommer we
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Großkrut liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: grosskrut.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Großkrut liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Großkrut liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengrosskrut.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Übersichtsseite von www.grosskrut.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Obwohl akut keine Verbote aktiv sind, wird aufgrund des generell niedrigen Grundwasserspiegels nach dem heißen Sommer we
Obwohl akut keine Verbote aktiv sind, wird aufgrund des generell niedrigen Grundwasserspiegels nach dem heißen Sommer weiterhin österreichweit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser geraten.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl akut keine Verbote aktiv sind, wird aufgrund des generell niedrigen Grundwasserspiegels nach dem heißen Sommer weiterhin österreichweit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser geraten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Obwohl akut keine Verbote aktiv sind, wird aufgrund des generell niedrigen Grundwasserspiegels nach dem heißen Sommer wegrosskrut.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Übersichtsseite von www.grosskrut.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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