GroßharrasNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz
Erlaubt bleibt
- Wasserentnahme für Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 11. August 2026): „Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Großharras verordnet mit sofortiger Wirkung folgende Richtlinie zur Wasserentnahme bei den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz: Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Brunnen in Großharras und Diepolz Die Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz ist für alle Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: grossharras.gv.at, 11. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:18 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 11. August 2026 – Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Wasserentnahme
Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz
Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Großharras verordnet mit sofortiger Wirkung eine Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz. Die Entnahme ist ausschließlich für Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet; Personen ohne Hauptwohnsitz sind von der Entnahme ausgeschlossen.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Wasserentnahme für Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Großharras verordnet mit sofortiger Wirkung folgende Richtlinie zur Wasserentnahme bei den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz: Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Brunnen in Großharras und Diepolz Die Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz ist für alle Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet.“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:18
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Großharras – Fund via Google-Abgleichgrossharras.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:48Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 19:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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