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GroßharrasNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz

Erlaubt bleibt

  • Wasserentnahme für Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 11. August 2026): „Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Großharras verordnet mit sofortiger Wirkung folgende Richtlinie zur Wasserentnahme bei den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz: Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Brunnen in Großharras und Diepolz Die Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz ist für alle Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: grossharras.gv.at, 11. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:18 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 11. August 2026 – Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Wasserentnahme

    Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz

    Einschränkung

    Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Großharras verordnet mit sofortiger Wirkung eine Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz. Die Entnahme ist ausschließlich für Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet; Personen ohne Hauptwohnsitz sind von der Entnahme ausgeschlossen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Wasserentnahme für Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Großharras verordnet mit sofortiger Wirkung folgende Richtlinie zur Wasserentnahme bei den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz: Richtlinie zur Wasserentnahme aus den Brunnen in Großharras und Diepolz Die Wasserentnahme aus den Gemeindebrunnen in Großharras und Diepolz ist für alle Einwohner (Hauptwohnsitzer) der Marktgemeinde Großharras gestattet.“

    Gültigkeit
    seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:18

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 19:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)