GrinsTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Kein Trinkwasser an vier Brunnen (Trink- und Kochverbot wegen Arsenbelastung)
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 20. Juli 2026): „Bitte beachten Sie diesen Hinweis und nutzen Sie das Wasser an diesen Stellen nicht zum Trinken oder Kochen. Für die Gemeinde Grins,“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: grins.gv.at, 20. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 20. Juli 2026 – Kein Trinkwasser an vier Brunnen (Trink- und Kochverbot wegen Arsenbelastung) – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Trinkwasserverbrauch
Kein Trinkwasser an vier Brunnen (Trink- und Kochverbot wegen Arsenbelastung)
An den Standorten Dorfbrunnen beim Gemeindeamt, Wohn- und Pflegeheim Grins, Albenbad und Wildbad darf das Wasser nicht zum Trinken oder Kochen genutzt werden. Grund: erhöhter Arsengehalt (23 µg/l statt erlaubter 10 µg/l) im Heilwasser. Die Gemeinde hat Hinweisschilder „Kein Trinkwasser“ angebracht.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte beachten Sie diesen Hinweis und nutzen Sie das Wasser an diesen Stellen nicht zum Trinken oder Kochen. Für die Gemeinde Grins,“
- Gültigkeit
- seit 20. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 20. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kein Trinkwasser an vier Brunnen (Trink- und Kochverbot wegen Arsenbelastung)grins.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 20. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:55Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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