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GrinsTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Kein Trinkwasser an vier Brunnen (Trink- und Kochverbot wegen Arsenbelastung)

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 20. Juli 2026): „Bitte beachten Sie diesen Hinweis und nutzen Sie das Wasser an diesen Stellen nicht zum Trinken oder Kochen. Für die Gemeinde Grins,“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: grins.gv.at, 20. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 20. Juli 2026 – Kein Trinkwasser an vier Brunnen (Trink- und Kochverbot wegen Arsenbelastung) – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Trinkwasserverbrauch

    Kein Trinkwasser an vier Brunnen (Trink- und Kochverbot wegen Arsenbelastung)

    Verbot

    An den Standorten Dorfbrunnen beim Gemeindeamt, Wohn- und Pflegeheim Grins, Albenbad und Wildbad darf das Wasser nicht zum Trinken oder Kochen genutzt werden. Grund: erhöhter Arsengehalt (23 µg/l statt erlaubter 10 µg/l) im Heilwasser. Die Gemeinde hat Hinweisschilder „Kein Trinkwasser“ angebracht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte beachten Sie diesen Hinweis und nutzen Sie das Wasser an diesen Stellen nicht zum Trinken oder Kochen. Für die Gemeinde Grins,“

    Gültigkeit
    seit 20. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    20. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)