GriffenKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot des Befüllens von Schwimmbecken, Bädern und Pools
Bitte freiwillig
- Dringender Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs
- Appell zum Wassersparen aufgrund angespannter Versorgungslage
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. April 2026): „Verboten ist bis auf Weiteres: • das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools jeglicher Art“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Marktgemeinde Griffen, 28. April 2026 · Griffen · austria.com, 29. Juli 2026 · Geprüft 17.09.2026, 00:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 28. April 2026 – Verbot des Befüllens von Schwimmbecken, Bädern und Pools – Verbot
- 29. Juli 2026 – Appell zum Wassersparen aufgrund angespannter Versorgungslage – Freiwilliger Appell
- 05. September 2026 – Dringender Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Befüllung privater Pools
Verbot des Befüllens von Schwimmbecken, Bädern und Pools
Wortlaut der Kundmachung
„Verboten ist bis auf Weiteres: • das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools jeglicher Art“
- Gültigkeit
- seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 16. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:15
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- GriffenMarktgemeinde Griffen · Gemeinde-Website · erfasst am 16. September 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:07Direktlink zur Kundmachung
- WassersparmaßnahmenMarktgemeinde Griffen · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. April 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Dringender Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs
Die Marktgemeinde Griffen appelliert aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit sowie der äußerst angespannten Versorgungslage an alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, den Wasserverbrauch auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wassersparverordnung weiterhin in Kraft ist und ausnahmslos einzuhalten ist.
Wortlaut der Kundmachung
„🚨 Dringender Appell – Wasser sparen! Die anhaltende Hitze und Trockenheit führen zu einer äußerst angespannten Versorgungslage. Wir appellieren daher mit Nachdruck an alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, den Wasserverbrauch wieder auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Die Wassersparverordnung ist weiterhin in Kraft und ausnahmslos einzuhalten. Jede vermeidbare Wasserentnahme gefährdet die sichere Trinkwasserversorgung. Bitte helfen Sie mit, unsere Wasserversorgung zu sichern. Jeder Liter zählt!“
- Gültigkeit
- seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- GriffenGriffen · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:49Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum Wassersparen aufgrund angespannter Versorgungslage
Wortlaut der Kundmachung
„Die Marktgemeinde Griffen wendet sich mit einem eindringlichen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger: Der Wasserverbrauch muss auf das absolut Notwendigste reduziert werden. Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben zu einer äußerst angespannten Versorgungslage geführt. Die Wassersparverordnung bleibt weiterhin in Kraft und muss ausnahmslos befolgt werden.“
- Gültigkeit
- seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 29. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 00:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Griffen: Dringender Appell zum Wassersparen wegen Hitzeaustria.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:45Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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