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GriffenKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot des Befüllens von Schwimmbecken, Bädern und Pools

Bitte freiwillig

  • Dringender Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs
  • Appell zum Wassersparen aufgrund angespannter Versorgungslage

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. April 2026): „Verboten ist bis auf Weiteres: • das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools jeglicher Art“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Marktgemeinde Griffen, 28. April 2026 · Griffen · austria.com, 29. Juli 2026 · Geprüft 17.09.2026, 00:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 28. April 2026 – Verbot des Befüllens von Schwimmbecken, Bädern und Pools – Verbot
  2. 29. Juli 2026 – Appell zum Wassersparen aufgrund angespannter Versorgungslage – Freiwilliger Appell
  3. 05. September 2026 – Dringender Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Verbot des Befüllens von Schwimmbecken, Bädern und Pools

    Verbot

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verboten ist bis auf Weiteres: • das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools jeglicher Art“

    Gültigkeit
    seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 16. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:15

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • GriffenMarktgemeinde Griffen · Gemeinde-Website · erfasst am 16. September 2026 · abgerufen 17.09.2026, 00:07Direktlink zur Kundmachung
    • WassersparmaßnahmenMarktgemeinde Griffen · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. April 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:26Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Dringender Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Griffen appelliert aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit sowie der äußerst angespannten Versorgungslage an alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, den Wasserverbrauch auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wassersparverordnung weiterhin in Kraft ist und ausnahmslos einzuhalten ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „🚨 Dringender Appell – Wasser sparen! Die anhaltende Hitze und Trockenheit führen zu einer äußerst angespannten Versorgungslage. Wir appellieren daher mit Nachdruck an alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, den Wasserverbrauch wieder auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Die Wassersparverordnung ist weiterhin in Kraft und ausnahmslos einzuhalten. Jede vermeidbare Wasserentnahme gefährdet die sichere Trinkwasserversorgung. Bitte helfen Sie mit, unsere Wasserversorgung zu sichern. Jeder Liter zählt!“

    Gültigkeit
    seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. September 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • GriffenGriffen · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:49Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum Wassersparen aufgrund angespannter Versorgungslage

    Empfehlung

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Marktgemeinde Griffen wendet sich mit einem eindringlichen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger: Der Wasserverbrauch muss auf das absolut Notwendigste reduziert werden. Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben zu einer äußerst angespannten Versorgungslage geführt. Die Wassersparverordnung bleibt weiterhin in Kraft und muss ausnahmslos befolgt werden.“

    Gültigkeit
    seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 00:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)