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GrestenNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Gartenbewässerung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Striktes Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern: Aufgrund kritisch niedriger Pegelstände hat die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs klargestellt, dass unbefugte Wasserentnahmen (insbesondere mittels Pumpen zur Garten- oder Feldfeuchtigkeitsregulierung) strengstens verboten sind.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gresten.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Striktes Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern: Aufgrund kritisch niedriger Pegelstände hat die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs klargestellt, dass unbefugte Wasserentnahmen (insbesondere mittels Pumpen zur Garten- oder Feldfeuchtigkeitsregulierung) strengstens verboten sind.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Striktes Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern: Aufgrund kritisch niedriger Pegelstände hat die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs klargestellt, dass unbefugte Wasserentnahmen (insbesondere mittels Pumpen zur Garten- oder Feldfeuchtigkeitsregulierung) strengstens verboten sind.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerunggresten.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Übersichtsseite von gresten.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Gresten und die Gemeinde Gresten-Land gelten im September 2026 spezifische Aufrufe und gesetzliche Verbote zum Wassersparen, da die anhaltende Trockenheit die Region belastet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Gresten und die Gemeinde Gresten-Land gelten im September 2026 spezifische Aufrufe und gesetzliche Verbote zum Wassersparen, da die anhaltende Trockenheit die Region belastet.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengresten.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Übersichtsseite von gresten.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 12.10.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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