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Gratwein-StraßengelSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeiner Sparappell: Wie in vielen österreichischen Gemeinden wird die Bevölkerung im Zuge der nationalen Strategien (wie den Ergebnissen des Trinkwasser-Gipfels 2026) kontinuierlich zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Ressourcen aufgerufen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gratwein-strassengel.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Allgemeiner Sparappell: Wie in vielen österreichischen Gemeinden wird die Bevölkerung im Zuge der nationalen Strategien (wie den Ergebnissen des Trinkwasser-Gipfels 2026) kontinuierlich zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Ressourcen aufgerufen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeiner Sparappell: Wie in vielen österreichischen Gemeinden wird die Bevölkerung im Zuge der nationalen Strategien (wie den Ergebnissen des Trinkwasser-Gipfels 2026) kontinuierlich zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Ressourcen aufgerufen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengratwein-strassengel.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:23Übersichtsseite von gratwein-strassengel.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung über strikte Wassernutzungsverbote (wie Poolbefüllungs- oder Autowaschverbote) vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung über strikte Wassernutzungsverbote (wie Poolbefüllungs- oder Autowaschverbote) vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 15:23

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllunggratwein-strassengel.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:23Übersichtsseite von gratwein-strassengel.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 11:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)