Gratwein-StraßengelSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeiner Sparappell: Wie in vielen österreichischen Gemeinden wird die Bevölkerung im Zuge der nationalen Strategien (wie den Ergebnissen des Trinkwasser-Gipfels 2026) kontinuierlich zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Ressourcen aufgerufen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gratwein-strassengel.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Allgemeiner Sparappell: Wie in vielen österreichischen Gemeinden wird die Bevölkerung im Zuge der nationalen Strategien (wie den Ergebnissen des Trinkwasser-Gipfels 2026) kontinuierlich zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Ressourcen aufgerufen.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeiner Sparappell: Wie in vielen österreichischen Gemeinden wird die Bevölkerung im Zuge der nationalen Strategien (wie den Ergebnissen des Trinkwasser-Gipfels 2026) kontinuierlich zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Ressourcen aufgerufen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengratwein-strassengel.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:23Übersichtsseite von gratwein-strassengel.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung über strikte Wassernutzungsverbote (wie Poolbefüllungs- oder Autowaschverbote) vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung über strikte Wassernutzungsverbote (wie Poolbefüllungs- oder Autowaschverbote) vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 15:23
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunggratwein-strassengel.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:23Übersichtsseite von gratwein-strassengel.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 11:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
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