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GratkornSteiermark

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Hallenbad Gratkorn: Öffentlicher Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche reduziert

Erlaubt bleibt

  • Frei werdende Zeiten werden verstärkt für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen eingesetzt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 02. Juli 2026): „Ab 1. Oktober 2026 wird der öffentliche Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche konzentriert. Die konkreten Öffnungstage werden nach der Festlegung durch den zuständigen Ausschuss bekannt gegeben. Frei werdende Zeiten werden verstärkt für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen eingesetzt, um die Auslastung zu verbessern und einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung zu leisten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Gratkorn · Geprüft 07.09.2026, 11:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 02. Juli 2026 – Hallenbad Gratkorn: Öffentlicher Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche reduziert – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Hallenbad Gratkorn: Öffentlicher Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche reduziert

    Einschränkung

    Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird der öffentliche Badebetrieb des Hallenbads Gratkorn ab 1. Oktober 2026 auf drei Öffnungstage pro Woche konzentriert. Die konkreten Öffnungstage werden nach Festlegung durch den zuständigen Ausschuss bekannt gegeben; frei werdende Zeiten werden für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen verwendet. Hintergrund sind finanzielle Gründe, keine Wasserknappheit.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Frei werdende Zeiten werden verstärkt für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen eingesetzt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ab 1. Oktober 2026 wird der öffentliche Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche konzentriert. Die konkreten Öffnungstage werden nach der Festlegung durch den zuständigen Ausschuss bekannt gegeben. Frei werdende Zeiten werden verstärkt für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen eingesetzt, um die Auslastung zu verbessern und einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung zu leisten.“

    Gültigkeit
    seit 02. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    02. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:30

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)