GratkornSteiermark
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Hallenbad Gratkorn: Öffentlicher Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche reduziert
Erlaubt bleibt
- Frei werdende Zeiten werden verstärkt für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen eingesetzt.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 02. Juli 2026): „Ab 1. Oktober 2026 wird der öffentliche Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche konzentriert. Die konkreten Öffnungstage werden nach der Festlegung durch den zuständigen Ausschuss bekannt gegeben. Frei werdende Zeiten werden verstärkt für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen eingesetzt, um die Auslastung zu verbessern und einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung zu leisten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Gratkorn · Geprüft 07.09.2026, 11:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 02. Juli 2026 – Hallenbad Gratkorn: Öffentlicher Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche reduziert – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Hallenbad Gratkorn: Öffentlicher Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche reduziert
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird der öffentliche Badebetrieb des Hallenbads Gratkorn ab 1. Oktober 2026 auf drei Öffnungstage pro Woche konzentriert. Die konkreten Öffnungstage werden nach Festlegung durch den zuständigen Ausschuss bekannt gegeben; frei werdende Zeiten werden für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen verwendet. Hintergrund sind finanzielle Gründe, keine Wasserknappheit.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Frei werdende Zeiten werden verstärkt für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen eingesetzt.
Wortlaut der Kundmachung
„Ab 1. Oktober 2026 wird der öffentliche Badebetrieb auf drei Öffnungstage pro Woche konzentriert. Die konkreten Öffnungstage werden nach der Festlegung durch den zuständigen Ausschuss bekannt gegeben. Frei werdende Zeiten werden verstärkt für Schwimmkurse und organisierte Nutzungen eingesetzt, um die Auslastung zu verbessern und einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung zu leisten.“
- Gültigkeit
- seit 02. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 02. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:30
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Presseinfo_HaushaltskonsolidierungGratkorn · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 02. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:29Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)