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GrafeneggNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht,

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Kein Trinkwasser für Großbewässerungen: Es wird dringend appelliert, auf das großflächige Rasensprengen oder das Nachfüllen von Pools mit Trinkwasser zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: grafenegg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:57 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Kein Trinkwasser für Großbewässerungen: Es wird dringend appelliert, auf das großflächige Rasensprengen oder das Nachfüllen von Pools mit Trinkwasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Trinkwasser für Großbewässerungen: Es wird dringend appelliert, auf das großflächige Rasensprengen oder das Nachfüllen von Pools mit Trinkwasser zu verzichten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der historischen Trockenheit in ganz Österreich im Jahr 2026 hat die Marktgemeinde Grafenegg im Spätsommer und September 2026 gezielte Aufrufe und Empfehlungen zum Wassersparen veröffentlicht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der historischen Trockenheit in ganz Österreich im Jahr 2026 hat die Marktgemeinde Grafenegg im Spätsommer und September 2026 gezielte Aufrufe und Empfehlungen zum Wassersparen veröffentlicht.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengrafenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht,

    Verbot

    Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht, jedoch bittet die Gemeinde dringend um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht, jedoch bittet die Gemeinde dringend um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 07.10.2026, 23:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)