GrafeneggNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht,
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Kein Trinkwasser für Großbewässerungen: Es wird dringend appelliert, auf das großflächige Rasensprengen oder das Nachfüllen von Pools mit Trinkwasser zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: grafenegg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:57 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Kein Trinkwasser für Großbewässerungen: Es wird dringend appelliert, auf das großflächige Rasensprengen oder das Nachfüllen von Pools mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Trinkwasser für Großbewässerungen: Es wird dringend appelliert, auf das großflächige Rasensprengen oder das Nachfüllen von Pools mit Trinkwasser zu verzichten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:57
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunggrafenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der historischen Trockenheit in ganz Österreich im Jahr 2026 hat die Marktgemeinde Grafenegg im Spätsommer und September 2026 gezielte Aufrufe und Empfehlungen zum Wassersparen veröffentlicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der historischen Trockenheit in ganz Österreich im Jahr 2026 hat die Marktgemeinde Grafenegg im Spätsommer und September 2026 gezielte Aufrufe und Empfehlungen zum Wassersparen veröffentlicht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:57
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengrafenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht,
Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht, jedoch bittet die Gemeinde dringend um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen.
Wortlaut der Kundmachung
„Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht, jedoch bittet die Gemeinde dringend um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:57
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Eine flächendeckende, behördliche Sperre oder ein striktes Nutzungsverbot für das Gemeindegebiet gibt es aktuell nicht,grafenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 07.10.2026, 23:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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