Grafenbach-St. ValentinNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstage
Eingeschränkt
- Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: neunkirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:24 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart
Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart.
Wortlaut der Kundmachung
„Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:24
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbartneunkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:23Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstage
In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstage zum Thema Trinkwasser und bewussten Umgang, jedoch keine Verbote oder Notmaßnahmen.
Wortlaut der Kundmachung
„In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstage zum Thema Trinkwasser und bewussten Umgang, jedoch keine Verbote oder Notmaßnahmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:24
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstageneunkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:23Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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