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Grafenbach-St. ValentinNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstage

Eingeschränkt

  • Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: neunkirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:24 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart

    Einschränkung

    Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Valentin Amtstafel sind dazu aktuell keine Einschränkungen verlautbart.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:24

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstage

    Verbot

    In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstage zum Thema Trinkwasser und bewussten Umgang, jedoch keine Verbote oder Notmaßnahmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der näheren Umgebung (wie im benachbarten Neunkirchen) gab es Anfang September lediglich allgemeine Informationstage zum Thema Trinkwasser und bewussten Umgang, jedoch keine Verbote oder Notmaßnahmen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:24

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)