GöllersdorfNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser
- Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder str
Eingeschränkt
- Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeiden
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: klar-goellersbach.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser
Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasserklar-goellersbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Übersichtsseite von www.klar-goellersbach.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder str
Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder strikten Wasserverbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder strikten Wasserverbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder strklar-goellersbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Übersichtsseite von www.klar-goellersbach.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeiden
Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeidenklar-goellersbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Übersichtsseite von www.klar-goellersbach.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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