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GöllersdorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser
  • Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder str

Eingeschränkt

  • Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeiden

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: klar-goellersbach.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser

    Verbot

    Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl kein Verbot besteht, bittet die Gemeinde die Bürger grundsätzlich um einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder str

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder strikten Wasserverbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Göllersdorf liegen aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder strikten Wasserverbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeiden

    Einschränkung

    Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbrauch einschränken: Das unnötige Laufenlassen von Wasser beim Zähneputzen oder Einseifen vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)