GnadenwaldTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Befüllungsverbot für Pools: Schwimmbecken, Pools sowie Schwimmteiche dürfen derzeit nicht mit Wasser befüllt oder nachgefüllt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gnadenwald.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Befüllungsverbot für Pools: Schwimmbecken, Pools sowie Schwimmteiche dürfen derzeit nicht mit Wasser befüllt oder nachgefüllt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Befüllungsverbot für Pools: Schwimmbecken, Pools sowie Schwimmteiche dürfen derzeit nicht mit Wasser befüllt oder nachgefüllt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunggnadenwald.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:09Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 07.10.2026, 23:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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