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GitschtalKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expli
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expliziter Genehmigung durch die Gemeinde und in Absprache mit der Feuerwehr erfolgen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gitschtal.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expli

    Verbot

    Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expliziter Genehmigung durch die Gemeinde und in Absprache mit der Feuerwehr erfolgen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expliziter Genehmigung durch die Gemeinde und in Absprache mit der Feuerwehr erfolgen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbot von Verschwendung: Das unnotwendige Verbrauchen von Trinkwasser – wie das Befüllen von Pools, das Waschen von Autos oder großflächiges Rasensprengen – sollte unterlassen werden (Zuwiderhandlungen können behördlich gestraft werden).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Verschwendung: Das unnotwendige Verbrauchen von Trinkwasser – wie das Befüllen von Pools, das Waschen von Autos oder großflächiges Rasensprengen – sollte unterlassen werden (Zuwiderhandlungen können behördlich gestraft werden).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllunggitschtal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Übersichtsseite von gitschtal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    In der Gemeinde Gitschtal gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen, insbesondere für die Wasserversorgungsanlage Weißbriach.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Gitschtal gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen, insbesondere für die Wasserversorgungsanlage Weißbriach.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparengitschtal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Übersichtsseite von gitschtal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)