GitschtalKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expli
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expliziter Genehmigung durch die Gemeinde und in Absprache mit der Feuerwehr erfolgen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gitschtal.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expli
Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expliziter Genehmigung durch die Gemeinde und in Absprache mit der Feuerwehr erfolgen.
Wortlaut der Kundmachung
„Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expliziter Genehmigung durch die Gemeinde und in Absprache mit der Feuerwehr erfolgen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Hydranten-Sperre: Die unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten ist strengstens verboten und darf ausschließlich nach expligitschtal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Übersichtsseite von gitschtal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbot von Verschwendung: Das unnotwendige Verbrauchen von Trinkwasser – wie das Befüllen von Pools, das Waschen von Autos oder großflächiges Rasensprengen – sollte unterlassen werden (Zuwiderhandlungen können behördlich gestraft werden).
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Verschwendung: Das unnotwendige Verbrauchen von Trinkwasser – wie das Befüllen von Pools, das Waschen von Autos oder großflächiges Rasensprengen – sollte unterlassen werden (Zuwiderhandlungen können behördlich gestraft werden).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunggitschtal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Übersichtsseite von gitschtal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Gemeinde Gitschtal gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen, insbesondere für die Wasserversorgungsanlage Weißbriach.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Gitschtal gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen, insbesondere für die Wasserversorgungsanlage Weißbriach.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengitschtal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:39Übersichtsseite von gitschtal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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